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Allgemeine Geschäftsbedingungen der take3 service agencyDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus folgenden fünf Teilen:a) Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungenb) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vermietgeschäftc) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Personaleinsatzd) Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Handelswarene) Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von LebensmittelnWir sind eine Serviceagentur, deren Aufgabe es ist, Ihre Projekte zu unterstützen, indem wir Ihnen Gegenständevermieten, Ihnen Lebensmittel verkaufen, Ihnen Personal zuführen, für Sie Zelte aufbauen bzw. Locations anmieten oder sonstige logistische Leistungen oder Handelsleistungen erbringen.I.Allgemeiner Teil derAllgemeinen GeschäftsbedingungenA. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von take3 service agency (nachfolgend take3) gelten fürjedes Rechtsgeschäft zwischen take3 und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrücklicheschriftliche Vereinbarung zwischen take3 und dem Kunden abgeändert werden. Allen von diesen AGB abweichendenBedingungen des Kunden wird widersprochen; diese werden nur wirksam, soweit take3 ihnen schriftlich zustimmt.2. Die AGB sind, auch ohne gesonderte Vereinbarung Grundlage für jedes zukünftige Rechtsgeschäft zwischen take3 unddem Kunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn take3 mit dem Kunden andere AGB vereinbart. Selbst bei laufenderGeschäftsbeziehung schließen die vorliegenden AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden aus.B. Angebotsunterlagen und Bestellung1. Alle Angebote von take3 sind freibleibend..2. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung der take3 durch den Kunden zustande. DerVertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.C. Zahlungsbedingungen, Verzug, Schadensersatz, Aufrechnung, Abtretung undVertragserfüllung durch Drittea) ZahlungsbedingungenNeukunden zahlen 100% der Bruttorechnungssumme innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung.Bestandskunden zahlen bis zu einer Bruttorechnungssumme von 1.000 € 100% innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens aber 3 Tage vor der Veranstaltung (Zahlungsfrist).Bei Bruttorechnungssummen über 1.000 € erwarten wir eine Abschlagszahlung von 70 % innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens aber 3 Tage vor Veranstaltung; den Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung (Zahlungsfrist).Der Betrag ist rechtzeitig gezahlt worden, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von take3 vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist nach Absatz 1, kommt er mit der Zahlung in Verzug.b) Verzug1. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferungen oder Teilleistungen, in Verzug, sokann take3 den Kunden auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen sofort zu bezahlen.Take3 hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann weitere Leistungen unverzüglich einstellen.2. Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Verbrauchern bzw. 8 % über demBasiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Unternehmern.c) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht1. Der Kunde darf von fälligen Rechnungsbeträgen mit Ausnahme eines vereinbarten Skontos keine Abzüge vornehmen.Insbesondere Abzüge für Porto-, Fracht-, Überweisungs- oder Versicherungskosten sind nicht zulässig.2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchenaufrechnen.3. Wenn der Kunde Unternehmer ist, steht ihm die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenan-sprüchen aus diesem Vertrag zu.d) AbtretungDer Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit take3 nicht ohne vorherige Zustimmung von take3 abtreten, essei denn dies ist in einem Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen.e) Vertragserfüllung durch Drittetake3 ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.D. Mitwirkungspflichten des KundenDer Erfolg der Tätigkeit von take3 hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an der Realisierungdes Projektes mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit.Soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde:a) take3 bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen;b) take3 alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benö-tigt werden;c) take3 auf eigene Kosten Zugang zu Räumen (inklusive der Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, der Mitteilung überHausregeln und der Einbindung in Schließsysteme), Sachmitteln (inklusive der Bereitstellung der erforderlichenStromversorgung und Telefonverbindungen) und Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführungerforderlich ist;d) für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit take3 abstimmen und vorbereiten;e) take3 über die Sicherheitsvorschriften und die Regeln des Arbeitsschutzes informieren, die für die Vertragsdurchführungvon Bedeutung sind.E. Kündigung des Vertragesa) Kündigung durch den Kunden1. Der Kunde kann den Vertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn des Leistungszeitpunktes kündigen. Die Kündigung mussschriftlich erfolgen.2. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, take3 je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei take3 den anteiligen Brutto-vertragspreises gemäß folgender Staffelung zu zahlen:a) Zugang der Kündigung bis 20 Arbeitstage vor Leistungszeitpunkt: 20 % des Brutto-Vertragspreisesb) Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Leistungszeitpunkt : 50 % des Brutto-Vertragspreisesc) Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Leistungszeitpunkt: 70 % des Brutto-V ertragspreisesd) Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Leistungszeitpunkt: 90 % des Brutto-Vertragspreisese) Sollte take3 zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten Leistung bereits begonnen haben, ist dervollständige Vertragspreis zu zahlen.Hat take3 ihrerseits Fremdmaterial angemietet, erhöhen sich die unter 2. a) bis c) aufgeführten Sätze um 15 % und erhöhtsich der unter 2. d) aufgeführte Satz um 10 %. Entstehen take3 durch die Stornierung von Fremdmaterial ihrerseits erhöhteKosten, hat der Kunde ihr diese neben dem nach Satz 1 erhöhten anteiligen Vertragspreis zu erstatten. Der Kunde hat jedochDie Möglichkeit nachzuweisen, dass take3 kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als der geforderte Betrag entstanden ist.3. Teilkündigungen werden anteilig berechnet.4. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des BürgerlichenGesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn take3 hinreichendeGelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von take3verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenneine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.b) Kündigung durch take3take3 ist neben den in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Gründen zuraußerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenna) der Antrag gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ein solcher Antragmangels Masse abgelehnt wird;b) der Kunde die Mietsache beschädigt und trotz Fristsetzung die Beschädigung nicht beseitigt.c) der Kunde nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Zahlungsfristen Zahlung leistet.F. Gerichtsstand und anwendbares Recht1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Frankfurt, wenn der Kunde Kaufmann,juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United NationsConvention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.3. Sind einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag imübrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt desVertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.F. Vertragsänderung, Schriftform1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solcheausdrücklich gekennzeichnet und vom Kunden und von take3 unterzeichnet sein.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.G. Urheberrechttake3 behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial von take3 steht, zu MarketingzweckenFotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationenauf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen.H. DatenschutzTake3 speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Kunden. Diese beinhalten Informationen, die eineIdentifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummeroder die E-Mail-Adresse.Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge genutzt. Darüber hinaus werden die vomKunden übermittelten Daten zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung) über neue Waren undDienstleistungen genutzt. Dieser Übersendung von Angeboten und Informationen (Werbung) kann der Kunde gegenübertake3 jederzeit widersprechen, ohne dass dem Kunden hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifenentstehen.Wenn der Kunde Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden von take3 beiBedarf an mit take3 zusammenarbeitenden Drittunternehmen wie Franchisepartner, Banken oder Sparkassen,Inkassobüros oder Rechtsanwälten übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden.Soweit der Kunde die bei take3 gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Kunde dies take3jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.I. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungentake3 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfristjederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung oder Ergänzung zu widersprechen.Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden dieÄnderungen oder Ergänzungen wirksam. Take3 informiert den Kunden über die Widerspruchsmöglichkeit und dieWiderspruchsfrist zusammen mit der Änderungsmitteilung.II.Allgemeine Geschäftsbedingungen für dasVermietgeschäftA. Geltungsbereich der AGB – VermietgeschäftSoweit take3 mit dem Kunden einen Mietvertrag abschließt, bestimmen die nachstehend abgedruckten AGB dessen Inhalt.B. Die Mietgegenstände1. take3 ist verpflichtet, Mietgegenstände mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen.2. take3 kann bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände ersetzen, falls es ihr, gleichgültigob verschuldet oder unverschuldet, nicht möglich ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Die diesbezüglicheLieferung gilt nicht als Lieferung unbestellter Sachen im Sinne des § 241 a BGB.C. Mietpreise, Mietdauer und Kautiona) Mietpreise und Mietdauer1. Es gelten die Mietpreise des jeweiligen Angebotes.2. Der Preis umfasst nur die Übergabe der Ware an dem Auslieferungslager von take3, das in der Auftragsbestätigungangegeben ist. Er beinhaltet nicht die Verpackung, Versicherung, Transportkosten, Einfuhrzoll, Konsulatsgebühren undsonstige Abgaben3. Die Mietdauer der Mietgegenstände umfasst einen Zeitraum wie im Angebot erfasst.b) Kaution1. take3 ist berechtigt, vom Kunden eine Kaution in Höhe des doppelten Mietgesamtbruttopreises zu verlangen. Die Kaution istZug um Zug gegen die Übergabe des Mietgegenstandes zu zahlen. take3 ist berechtigt, Schecks, die vom Kunden zuKautionszwecken ausgestellt werden, bei den Banken einzureichen und dem Konto der take3 gutschreiben zu lassen.2. Nach Ablauf der Mietzeit wird die Rückzahlung des Kautionsguthabens des Kunden erst dann fällig, wenn dieMietgegenstände zurückgegeben wurden, take3 die Möglichkeit hatte, die Mietgegenstände auf eventuelle Beschädigungenzu überprüfen, und alle Ansprüche von take3 aus dem Mietvertrag befriedigt sind.D. Abwicklung der Vermietunga) Ort der Auslieferung und RückgabeDie Auslieferung der Mietgegenstände an den Kunden und die Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden erfolgenan dem Auslieferungslager von take3, das in der Auftragsbestätigung angegeben wird.b) Grundsätze der Anlieferung und Abholung1. Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die Abholung von einem durch den Kunden vorgegebenen Ort erfolgen nurnach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung.2. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihmBevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.3. Ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend, ist take3 berechtigt, die Mietgegenstände amOrt der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.c) Anlieferung der Mietgegenstände1. Die Anlieferung von take3 umfasst die Transportleistung bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn eine direkte undstörungsfreie Anfahrt an den Ort der Anlieferung oder Abholung möglich ist. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat(z.B. der Zugang zu den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür oder weil andere Zulieferer ihn versperren nichtmöglich), bezahlt der Kunde.2. Der Kunde bestätigt bei der Anlieferung schriftlich den Erhalt der Mietgegenstände auf einem Lieferschein der take3. NachDer schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der Lieferung sind Beanstandungen des Kunden wegen fehlender Miet-gegenstände ausgeschlossen.3. Der Kunde untersucht die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel. Er zeigt eventuelle MängelTake3 spätestens innerhalb von sechs Stunden nach Erhalt der Ware an.d) Pflichten während der Mietzeit1. Alle Mietgegenstände, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordert, stattet take3 mit einer Bedienungsanleitung aus.Der Kunde wird diese Mietgegenstände nur unter Beachtung der Bedienungsanleitung in Betrieb setzen und benutzen sowieausschließlich durch Personen bedienen lassen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände sicherstellenkönnen.2. Der Kunde wird Gegenstände, die nicht über eine Bedienungsanleitung verfügen und die er nicht zweifelsfrei ohne Gefahrenfür den Gegenstand oder Personen bedienen kann, nicht in Betrieb setzen und nicht benutzen.3. Der Kunde schließt technisches Equipment (insbesondere Küchentechnik) auf eigene Kosten selbst an. Er lässt dieseTätigkeiten nur von gesondert autorisierten Personen ausführen.take3 erbringt Anschlussarbeiten für Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur gegen gesonderteBerechnung. take3 ist berechtigt, für solche Leistungen Fremdfirmen zu beauftragen. Ist dem Kunden durch die Fremdfirmaein Schaden entstanden, so tritt take3 dem Kunden auf dessen Verlangen ihren etwaigen Anspruch gegen die Fremdfirmaab, es sei denn, dass take3 aufgrund besonderer Abmachungen die Verfolgung des Anspruchs für Rechnung und Gefahrdes Kunden übernimmt.4. Der Kunde teilt take3 Beschlagnahmen oder Beschädigungen der Mietgegenstände unverzüglich mit. Der Kunde unterrichtettake3 spätestens bei Rückgabe der Mietgegenstände über die Beschädigung oder den Verlust einzelner Mietgegenstände.5. Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von take3 nichtbeschädigen.6. Der Kunde wird Porzellan, Gläsern und Bestecken nur einmal benutzen. Mehrfachnutzungen müssen mit take3 vereinbartwerden und sind kostenpflichtig.7. Der Kunde haftet ab Erhalt der Mietgegenstände bis zu ihrer Rückgabe für die schuldhafte Beschädigung oder den Verlustdes Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einenDritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an take3 ab.take3 nimmt die Abtretung bereits jetzt an.e) Rückgabe der Mietgegenstände1. Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von take3 erhalten hat.2. Der Kunde entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Im Mietpreis ist nur das Spülen vonPorzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments und Mobiliars durch take3 enthalten.3. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben.4. Wenn take3 vertraglich die Abholung vereinbart, gilt:a) Der Kunde stellt take3 die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt sortenrein sortiertbereit.b) Die Mietgegenstände sind in den für den Transport vorgesehenen Transportbehältern der take3 sortenrein verpackt undgeordnet aufgestapelt.c) Der Ort der Abholung ist ebenerdig und barrierefrei. Eine direkte und störungsfreie Anfahrt mit einem LKW muss möglichsein.d) Sollten die Ware oder der Ort der Abholung diesen Kriterien nicht entsprechen, berechnet take3 dem Kunden denerhöhten Aufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.5. take3 bestätigt dem Kunden die Rückgabe der Mietgegenstände schriftlich auf einem Rückgabe-Lieferschein. Falls derKunde oder ein Vertreter nicht am Ort der Abholung anwesend ist, werden die vermieteten Gegenstände von take3mitgenommen. Der Rückgabe-Lieferschein kann bei take3 angefordert werden.6. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kanntake3 die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden,dass take3 die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. take3stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei take3 keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt,bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein.f) Überschreitung der Mietdauer1. Der Kunde zahlt an take3 50 % des Veranstaltungspreises für jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiodehinausgeht, wenn die Rückgabe bzw. Abholung der Mietgegenstände nicht vertragsgerecht (termingerecht) und aus Gründenerfolgt, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eineWertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als dieser Betrag ist.2. Hat take3 den Kunden nach Ablauf der Mietzeit nochmals unter Fristsetzung zur Rückgabe der Mietgegenständeaufgefordert, und hat der Kunde auch innerhalb dieser Frist die Mietgegenstände nicht zurückgegeben, kann take3 vomKunden statt der Rückgabe der Mietgegenstände, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, Schadensersatzin Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen. Gleichzeitig isttake3 berechtigt, dem Kunden für die Zeit bis zur Lieferung des Ersatzgegenstandes einen Mietzins gemäß II. C. a) Ziffer 1.zu berechnen.g) Schadenersatzansprüche bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung1. Der Kunde erstattet take3 bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die fürdie Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten, unbeschadet weitererSchadensersatzansprüche der take3.2. Ist die Reparatur eines Mietgegenstandes möglich, erstattet der Kunde take3 die Reparaturkosten. WeitergehendeSchadensersatzansprüche der take3 bleiben unberührt.3. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann der Kunde verlangen, dass ihm nach Bezahlung der Kosten für dieBeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstandes der beschädigte Mietgegenstand übereignet wird.4. Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstandes entfällt, falls der Kunde diesen Anspruch der take3gegenüber nicht schriftlich bis zur Zahlung der Schadenssumme geltend macht, spätestens aber einen Monat nachBekanntgabe der Schadensersatzansprüche durch take3.F. Mängelansprüche und Haftungsbegrenzunga) Mängelansprüche1. Tritt an den von take3 überlassenen Gegenständen ein Mangel auf, wird dieser von take3 nach entsprechenderMängelanzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl vontake3 durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.2. Ist der Kunde Unternehmer, darf er eine Mietminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen.Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Zudem verjähren Mängelansprücheinnerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.b) Haftungsbegrenzung1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.2. Für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet take3 unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von take3 oder einervorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von take3 beruhen,haftet take3 unbeschränkt.3. Im Übrigen haftet take3 unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter undErfüllungsgehilfen.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet take3 nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung desVertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflichtist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des Netto-Miet-Preises sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung imRahmen der Vermietung von Non-Food-Equipment typischerweise gerechnet werden muss.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von take3 für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1Var. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.III.Allgemeine Geschäftsbedingungen für denEinsatz von PersonalA. Geltungsbereich der AGB – PersonalSoweit take3 mit dem Kunden einen Dienstleistungsvertrag über den Einsatz von Personal abschließt, sind dienachstehend abgedruckten AGB Inhalt dieses Vertrages.B. Rahmenbedingungen des Einsatzes des Personaltake3 stellt dem Kunden Personal zur Verfügung, soweit dies vertraglich ausdrücklich zugesagt wurde. Aus derAuftragsbestätigung ergibt sich die Anzahl der Personen sowie Ort und Dauer des Einsatzes.Das Personal ist nicht den Weisungen des Veranstalters unterworfen.IV.Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf vonHandelswarenA. Geltungsbereich der AGB - Verkauf von HandelswarenSoweit take3 mit dem Kunden einen Kaufvertrag über Handelswaren abschließt, sind die nachstehend abgedruckten AGBInhalt dieses Kaufvertrages.B. Die KaufgegenständeVertragsgegenstand sind Handelswaren.C. Warenlieferungena) TeillieferungenTeillieferungen sind in Abweichung von § 266 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen.b) Versendung der Ware und Gefahrübergang1. Erfolgt die Warenlieferung auf Verlangen des Kunden durch einen Spediteur, gleichgültig, ob der Kunde oder aber take3 alsdessen Bevollmächtigter den Spediteur beauftragt hat, so hat der Kunde alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädi-gung der Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem take3 ihm die Ware an dem Auslieferungslager von take3 odereinem anderen Ort zur Verfügung stellt, das bzw. der in der Auftragsbestätigung angegeben ist.2. Falls der Kunde die Warenlieferung nach zugegangener Benachrichtigung, durch welche die Lieferung konkretisiert wird,nicht abholt oder abholen lässt, gilt die Gefahr als ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Abholungsbenachrichtigung auf denKunden übergegangen. Gefahrenübergang tritt spätestens ab Annahmeverzug ein.c) Höhere Gewalt1. Liefererschwerungen, die bei der take3t sei es durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung,Unterbindung der Rohstoffzufuhr, sei es durch Leistungshindernisse, die nicht durch zumutbare Aufwendungen zuüberwinden sind, oder aber aus anderen unverschuldeten Gründen eintreten, berechtigen take3, eine angemesseneNachlieferungsfrist in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Nachlieferfrist entspricht mindestens der Dauer der Liefer-erschwerung, höchstens aber sechs Wochen.2. take3 und der Kunde haben nach Ablauf dieser Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatzlieferung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen nicht rechtzeitigerErfüllung sind im Fall des Rücktritts nach Ziffer 2. ausgeschlossen.D. Eigentumsvorbehalt1. Lieferungen erfolgen ausschließlich unter einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zurvollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sonstiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich welchenRechtsgrundes, im Eigentum der take3 (Vorbehaltsware).2. Für den Fall von Vollstreckungsmaßnahmen oder von sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum ist der Kundeverpflichtet, take3 hiervon Mitteilung zu machen.3. Waren der take3 dürfen von Kunden nicht weiterverarbeitet werden (z.B. Dekorierungen), es sei denn dies wird dem Kundenvon take3 für den Einzelfall schriftlich gestattet und die Auflagen von take3 werden erfüllt. Bei Weiterveräußerung vonVorbehaltsware durch den Kunden an Dritte im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs hat der Kunde seinenjeweiligen Abnehmern die gleichen Beschränkungen aufzuerlegen. Der Kunde vereinbart mit seinen Abnehmern keinAbtretungsverbot.4. Der Kunde tritt die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterverarbeitung oder dem Weiterverkauf der Vorbehaltswarebereits jetzt mit allen Nebenrechten an take3 ab;. take3 nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der abgetretenenForderungen 110 % der Forderungen der take3 gegen den Kunden, hat der Kunde einen Freigabeanspruch gegen take3.5. Der Kunde ist zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis von take3 bleibtjedoch durch die Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. take3 wird die Forderung nicht selbst einziehen, solangeder Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt. Der Kunde teilt take3 aufVerlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mittels Kundenlisten, in denen die Adresse, die Verbindlichkeit derSchuldner sowie die verkaufte Ware angegeben sind, und die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte mitund händigt die entsprechenden Unterlagen aus. Die Abtretung ist den Schuldnern anzuzeigen; gleiches giltim Insolvenzfall. Beträge, die auf so abgetretenen Forderungen eingehen, hat der Kunde von seinen Einnahmen zu trennenund an take3 bis zu deren Befriedigung abzuführen. take3 ist berechtigt, die Schuldner des Kunden von der Abtretung zubenachrichtigen; dies gilt als Widerruf der Einziehungsermächtigung.6. Im Kontokorrentverhältnis gelten das Vorbehaltseigentum und die Globalzession als Sicherung für die Saldoforderung.7. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, muss der Kunde die Ware treuhänderisch für take3 halten und die Waregetrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren; er muss außerdem das Vorbehaltsgutordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie das Eigentum der take3 in ausreichender Weise kennzeichnen.8. Werden Waren weiterverarbeitet, vermischt oder ist die Weiterverarbeitung oder Vermischung auch mit Teilen erfolgt, andenen take3 kein Eigentum hat, so erwirbt take3 anteiliges Miteigentum. Der vermischte oder neue Gegenstand wird mitkaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für take3 verwahrt.E. Kaufpreis1. Der Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis.2. Der Preis umfasst nur die Übergabe der Ware an dem Auslieferungslager von take3, das in der Auftragsbestätigungangegeben ist. Erbeinhaltet nicht die Verpackung, Versicherung, Transportkosten, Einfuhrzoll, Konsulatsgebühren undsonstige Abgaben.V.Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf vonLebensmittelnA. WarenangebotDas umfangreiche Sortiment der take3 ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelneArtikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich der take3 ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den die take3 in jeder, von dem Kunden gewünschten, Artund Weise verändert.B. Standzeit Buffet1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffetsauf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nachAbsprache mit take3, mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt take3 für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandesab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keinerlei Haftung.